
Pensionen im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolge
Wir haben uns das Ziel gesetzt, dass kein Unternehmensverkauf oder Nachfolge an Pensionsverpflichtungen scheitern soll.
Unternehmensnachfolge ohne Risiko: Pensionszusagen richtig managen
Haben Sie in Ihrem Unternehmen Pensionsverpflichtungen gegenüber sich selbst und/oder Mitarbeitern? Möchten Sie Ihr Unternehmen in naher oder ferner Zukunft intern übergeben oder an einen Externen veräußern und fürchten sehr hohe Kaufpreisabzüge oder sogar, dass die Pensionsverpflichtungen zum „Deal-Breaker“ werden können?
Sehr häufig ist eine Unternehmensnachfolge sehr schwierig, wenn Pensionsverpflichtungen bestehen. Einem familieninternen Nachfolger wollen viele Unternehmer diese Last nicht aufbürden und ein externer Käufer lehnt meistens ab oder möchte einen enormen Kaufpreisabzug vornehmen. Wir zeigen Ihnen Lösungswege aus dieser Zwickmühle – nicht nur als Verkäufer, sondern auch als Käufer.
Kein Verkauf durch Pensionsverpflichtungen
Bei allen Pensionsverpflichtungen, ob gegenüber Mitarbeitern oder gegen den Unternehmer selbst, reduzieren die Pensionsrückstellungen den Ertrag des Unternehmens und damit den Unternehmenswert. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie der tatsächliche Kapitalbedarf für lebenslange Pensionszahlungen ermittelt werden soll. Welche Annahmen für den Zinssatz und die Lebenserwartung sind realistisch, um das tatsächlich benötigte Kapital für die Pensionsverpflichtung zu berechnen?
Käufer und Verkäufer haben hierzu meist sehr unterschiedliche Auffassungen! Wenn es sich um die Pensionszusage gegenüber dem Unternehmer selbst handelt, ist oft fraglich, ob im Falle einer künftigen Insolvenz des Käufers das reservierte Kapital ausreichend geschützt ist. Weiterhin kann es in bestimmten Konstellationen vorkommen, dass im Todesfall des Verkäufers nach Verkauf des Unternehmens das gesamte Restkapital im Unternehmen und somit im Zugriff des Käufers verbleibt. Diese Punkte sind dem Verkäufer häufig nicht bewusst.

Kein Unternehmensverkauf oder keine Unternehmensnachfolge
mit Pensionszusagen möglich?
Das größte Problem entsteht, wenn das Unternehmen nur wegen der Pensionsverpflichtungen nicht verkauft werden kann! Wenn sich Käufer und Verkäufer nicht einig werden und der Verkauf des Unternehmens scheitert, dann fehlt dem Unternehmer das eingeplante Kapital aus dem Verkauf seines Unternehmens.
Noch schlimmer ist vielleicht, dass er dann auch noch gezwungen ist, das Unternehmen nur zum Zwecke der Pensionszahlungen weiterzuführen. Und zwar so lange, bis der letzte Versorgungsberechtigte oder Hinterbliebene verstorben ist. Erst danach kann das Unternehmen liquidiert/aufgelöst werden. Und sollte vorher das Kapital aufgezehrt sein, muss sogar noch ein Insolvenzverfahren durchlaufen werden. Je älter der Unternehmer wird, umso stärker werden diese Verwaltung und das Insolvenzrisiko ihn und/oder seine Hinterbliebenen belasten.
Unser Lösungsansatz am Praxisbeispiel
In diesem Video erfahren Sie von einem erfolgreichen Praxisbeispiel, bei dem ein noch aktiver Geschäftsführer, 56 Jahre alt, mit einer monatlichen Pensionszusage von 3.500 Euro auf uns zukam. Der Geschäftsführer plante, sein Unternehmen entweder extern zu veräußern oder intern weiterzugeben. Durch unsere Beratung konnte die Pensionsrückstellung um über 340.000 Euro gesenkt werden, indem wir die Zusage modifizierten. Dies führte nicht nur zu einer Reduzierung der Zuführung zu den Rückstellungen, sondern auch zu einer Erhöhung des Ertrags und des Unternehmenswerts.
Sehen Sie im Video, wie unsere Lösungen zur finanziellen Optimierung Ihres Unternehmens beitragen können.

Warum Richter Pension Consulting
Wir konzentrieren uns ausschließlich auf Pensionszusagen und sind Experten auf diesem Gebiet. Die Geschäftsführung der Richter Pension Consulting GmbH hat mit über 25 Jahren Berufserfahrung in unterschiedlichen Funktionen Unternehmen jeder Größenordnung bis hin zu DAX-Konzernen beraten. Bei mittelständischen Unternehmen gibt es kaum Beratungsgesellschaften, die alle Seiten berücksichtigen und auch zu Anpassungen/Veränderungen der Pensionsverpflichtungen beraten. Sehr häufig werden versicherungsnahe Produkte durch Vermittler (Banken, Versicherungen, Makler) als Lösungen angeboten.
Die Richter Pension Consulting GmbH wurde daher als reine Beratungsgesellschaft gegründet. Sie ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU e.V.), gerichtlich zugelassener Sachverständiger/Rentenberater und Branchendienstleister beim IfUS-Institut. Sie hat den ausschließlichen Schwerpunkt auf der vollumfänglichen Beratung zu Pensionsverpflichtungen in allen Teilbereichen und Fallkonstellationen. Sie verfügt über ein großes Netzwerk an spezialisierten Beratern aus unterschiedlichen Bereichen, die im Hintergrund je nach Problemstellung einbezogen werden. Damit konnte sie bereits zahlreichen zufriedenen mittelständischen Unternehmen helfen, ihre individuellen Ziele zu erreichen.
Unsere Erfolge
Am häufigsten wird die Richter Pension Consulting GmbH beauftragt im Zusammenhang mit unmittelbar anstehenden oder geplanten Unternehmensnachfolgen. Folgende Erfolge konnten in den meisten Fällen erreicht werden:
Steigerung des Unternehmenswert
Entfernung von Pensionsverpflichtungen aus der Bilanz
Planung krisenfester Pensionsverpflichtung
Pensionsrückstellungen deutlich senken
Abwendung von drohenden Insolvenzen
Durchführung der gewünschten Liquidation

... Ihre Pensionsverpflichtungen stehen Ihnen bei einem Unternehmensverkauf in naher oder ferner Zukunft nicht mehr im Weg!
Durch unsere Veränderung kann sogar der Wert des Unternehmens erhöht werden. Unser Ziel ist es,, dass kein Unternehmensverkauf an Pensionsverpflichtungen scheitern soll!
FAQs
Komplexes verständlich gemacht. Weil Sie mehr verdienen als Fachchinesisch.
Weil sie häufig „stille Risiken“ in der Bilanz darstellen, die Nachfolger oder Käufer abschrecken. Eine meist lebenslange Rentenzahlung kann nicht kalkuliert werden, da die Annahmen zur Lebenserwartung und zum Marktzins nicht zutreffen bei einer kleinen Anzahl von Leistungsempfängern oder Einzelpersonen. Sollte der Inhaber selbst zu den Leistungsempfängern zählen, wird (ihm) eine objektive Bewertung noch viel schwerer fallen. In der regel gehen die Vortsellungen zwischen Käufer und Verkäufer über den echten Wert dieser Verbindlichkeit zu weit auseinander. Ohne Lösung für bestehende Pensionsverpflichtungen kann die Nachfolge scheitern – oder deutlich teurer werden. Die meisten potentiellen Käufer lehnen jedoch von vorneherein die Übernahme von Pensionsverpflichtungen kategorisch ab.
In solchen Fällen ist es notwendig, diese Anforderung vollständig erfüllen zu können. Hierfür gibt es keine pauschale Lösung, da einige wenige Möglichkeiten hierfür in Frage kommen. Im Wesentlich stellt sich die Frage, wie viel Zeit und Kapital zur Verfügung stehen und wer die Leistungsempfänger sind (Inhaber oder Mitarbeiter) und ob diese noch aktiv im Unternehmen arbeiten oder bereits ausgeschieden sind. Auf dieser Basis entwickeln wir individuelle Konzepte, z. B. durch Rentnergesellschaften oder Umstellung Pensionszusagen. Ziel ist immer die schuldbefreiende Enthaftung des zu verkaufenden operativen Unternehmens.
Ja – mit der richtigen Strategie und unter Berücksichtigung der steuerlichen und bilanziellen Spielregeln. Wir stimmen unser Vorgehen eng mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ab.
Wie immer - je früher, desto besser! Bestimmte Prozesse (z.B. Gründung einer Rentner-Gesellschaft oder Gespräche mit Leistungsempfängern) sowie die Abstimmung entsprechender Unterlagen und notwendiger Berechnungen benötigt einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Je kürzer die zur Verfügung stehende Zeit ist, desto eingeschränkter ist am Ende die Anzahl der möglichen (besseren) Lösungen. Zusätzlich können bestimmte Lösungen sogar bei der Ermittlung des Unternehmenswertes berücksichtigt werden und diesen erhöhen, wenn sie früh genug umgesetzt werden.