
Sicher, enthaftend, wirksam: Die Rentnergesellschaft.
Jetzt die Bilanz entlasten und Ihren Unternehmenswert sichern – bevor es zu spät ist
Wenn Pensionsverpflichtungen den Unternehmensverkauf blockieren
Viele Unternehmer möchten ihr Lebenswerk übergeben – doch alte Pensionszusagen stehen oft im Weg.
Eine Rentnergesellschaft schafft Abhilfe:
Sie nimmt Pensionsverpflichtungen auf, reduziert Bilanzrisiken und stellt Verkaufsfähigkeit her – schnell, rechtssicher und enthaftend.
Was genau ist eine Rentnergesellschaft?
Eine Rentnergesellschaft ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft, deren einziger Zweck die Verwaltung und Auszahlung von Pensionsverpflichtungen ist. Sie übernimmt diese Verpflichtungen von der operativen Gesellschaft – ohne Zustimmung der betroffenen Rentner – und sorgt für Entlastung in der Bilanz sowie mehr Handlungsspielraum für das operative Unternehmen.
Bilanzentlastung durch Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf eine eigenständige Gesellschaft
Rechtssichere Trennung operativer Risiken von langfristigen Versorgungsverpflichtungen
Steuerlich und bilanziell klare Strukturierung von Rückstellungen und Kapitalanlagen

Drei Fälle – ein individueller Weg
Pensionszusagen an Inhaber clever auslagern – ohne Risiken für die Nachfolge
Die Rentnergesellschaft ermöglicht die rechtssichere Auslagerung von Pensionsverpflichtungen inkl. der reservierten Vermögenswerte – mit voller Kontrolle über die Kapitalanlage und optimiertem Insolvenzschutz. Nicht genutzte Mittel bleiben vererbbar, die Kapitalausstattung erfolgt nach steuerlichen Vorgaben. Ergebnis: Vermögensschutz, steuerliche Effizienz und maximale Flexibilität.

Ehemalige Mitarbeitende rechtssicher enthaften
Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitenden können ohne deren Zustimmung auf eine Rentnergesellschaft übertragen werden – schnell, rechtssicher und im Einklang mit den gesetzlichen Kapitalvorgaben. Das spart Einzelverhandlungen, reduziert Risiken und entlastet die Bilanz sofort.

Pensionsverpflichtungen zentral bündeln – für klare Strukturen und weniger Aufwand
Durch die zentrale Bündelung aller Pensionsverpflichtungen innerhalb einer Rentnergesellschaft lassen sich Verwaltungskosten deutlich senken und Prozesse vereinfachen – mit klaren Zuständigkeiten, besserer Übersicht und optimierter Planbarkeit. Die Kapitalausstattung erfolgt dabei arbeitsrechtskonform und effizient.

„Kaum ein Thema hat in den letzten Monaten so stark an Bedeutung gewonnen wie die Rentnergesellschaft – vor allem, wenn es um einen Unternehmensverkauf geht. Dabei zeigt sich immer wieder: Kein Fall gleicht dem anderen. Zu viele Faktoren sind zu berücksichtigen – steuerliche, arbeits- und gesellschaftsrechtliche, versicherungsmathematische oder auch produktspezifische – greifen ineinander. Genau hier liegt unsere Stärke: komplexe Sachverhalte verständlich und praxisnah zu lösen.“


Mehr als Entlastung – ein echter Wettbewerbsvorteil
Eine Rentnergesellschaft ist mehr als nur eine rechtliche Konstruktion – sie schafft spürbare Entlastung, verbessert Kennzahlen und macht Ihr Unternehmen wieder attraktiv für Käufer, Banken und Investoren.
Sofortige Bilanzverkürzung
Vollständige Enthaftung möglich
Höherer Unternehmenswert
Mehr potenzielle Käufer
Bessere Bonität bei Banken
Schlankere Administration
Unser kompetentes Team unterstützt Sie auf jeder Seite!
FAQs
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Eine Rentnergesellschaft ist eine Gesellschaft, die ausschließlich besteht, um Pensionsverpflichtungen zu verwalten und zu bedienen. Sie ermöglicht die vollständige Enthaftung des operativen Unternehmens.
Wenn klassische Lösungen wie z.B. die Umstellung der Pensionsverpflichtung auf eine Kapitalzahlung oder eine Abfindung nicht mehr möglich sind Dann bietet die Rentnergesellschaft oft die letzte Lösung zur Enthaftung. Dies kann z.B. im Rahmen eines Unternehmensverkaufs oder einer Sanierung/Restrukturierung als zwingende Voraussetzung vorkommen.
Die Pensionsverpflichtungen werden bilanziell und rechtlich - zusammen mit den Vermögenswerten, die zur Erfüllung notwendig sind - auf die Rentnergesellschaft übertragen. Diese übernimmt die Zahlung der zugesagten Versorgungsleistungen – ohne Rückgriff auf das ursprüngliche Unternehmen.
Nein. Sie können diese selbst betreiben oder an einen spezialisierten Dienstleister („Pension-Buy-Out“-Anbieter) abgeben. Wir zeigen Ihnen beide Wege auf – und helfen bei der strategischen Entscheidung.
Wir koordinieren den kompletten Prozess mit allen hieran beteiligten Parteien – von der Gründung über die Bewertung bis zur rechtssicheren Übertragung.