Probleme mit Pensionszusagen?

Wir helfen individuell und passgenau!

150+

Mandanten betreut

>250 Mio. €

Pensionsvolumen
gesamt

70 T. €

Kleinstes Volumen

65 Mio. €

Größtes Volumen

20 Mio. €

Internationaler Konzernkunde

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Internationaler Konzernkunde

Marktführende und weltweit agierende Unternehmen vertrauen auf unsere Epxertise

Netzwerk & Partner

Ausgezeichnete Beratung und ein starkes Netzwerk

Erfahren Sie mehr über uns
Richter Pension Consulting steht für

Ganzheitliche Beratung – individuell und lösungsorientiert mit verständlicher Visualisierung

Wir sind Berater und keine Produktvermittler (!)

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Pension & Pensionszusagen

Wir erklären das Thema Pensions­zusagen einfach und leicht verständlich

Unser ganzzheitlicher Ansatz

Wie sieht unsere Beratung aus?

Wir sind keine Produktvermittler (!), sondern beraten unabhängig auf Honorarbasis. Unsere Beratung ist ganzheitlich und beinhaltet alle Aspekte. Unsere meist visualisierte Aufbereitung ist sehr verständlich.

Steuer & Recht
Unternehmen & Empfänger
Produkteignung
Versicherungsmathematik
Bilanzen
Beratungsanlässe

Bilanzen

Folgende Punkte sind relevant: Bewertung in Steuer- und Handelsbilanz, IFRS & US-GAAP, Rechnungsparameter, Auswirkungen z.B. von Gehalts- oder Rentendynamiken, Saldierung von Vermögenswerten sowie Spezialfälle wie Unterstützungskassen und Pensionsfonds. Diese Aspekte beeinflussen maßgeblich die finanzielle Darstellung und Bewertung der Pensions­verpflichtungen eines Unternehmens.

Steuer & Recht

Betroffen sind: Arbeits-, Ge-sellschafts-, Handels- & Steuerrecht, Insolvenz-, Erb-, Pfand- & Betriebsrentenrecht. Diese rechtlichen und steuerlichen Aspekte sind entscheidend für die Ausgestaltung, Verwaltung und Sicherung von Pensions­verpflichtungen in Unternehmen.

Produkteignung

Am Markt werden unterschiedliche Produkte und Durchführungswege meistens von Vermittlern angeboten, um den Kapitalbedarf für die Erfüllung der zugesagten Leistungen zu besparen oder diese auszulagern. Gängig sind Versicherungs­produkte, Wertpapiere, Immobilien, Pensionsfonds, Unterstützungs­kassen, etc.

Versicherungs­mathematik

Die Pensionsrückstellungen werden versicherungs­mathematisch berechnet, wobei der Abgleich zwischen zugesagter und bewerteter Leistung von großer Bedeutung ist. Dies umfasst die Überprüfung der Rechnungs­grundlagen sowie die Erstellung von Prognosen für die Zukunft.

Unternehmen & Empfänger

Die Interessen aller Beteiligten müssen berücksichtigt werden, insbesondere, wenn der Versorgungs­berechtigte ein Arbeitnehmer und nicht der Inhaber oder ein Angehöriger ist. Eine faire und transparente Kommunikation sowie die Sicherstellung der zugesagten Leistungen sind dabei unerlässlich.

Beratungsanlässe

Am häufigsten beraten wir im Zusammenhang mit: Unternehmens­nachfolge (Kauf & Verkauf), Sanierung / Restrukturierung / Insolvenz, Erteilung neuer Pensionszusagen, allgemeine Optimierung sowie Spezialfällen wie Pensionsfonds oder pauschal­dotierter Unterstützungs­kassen. Unsere Lösungen sind stets individuell auf die spezifischen Bedürfnisse und Umstände jedes Unternehmens abgestimmt.

Warum Richter Pension Consulting?

Unser kompetentes Team unterstützt Sie auf jeder Seite!

Erfahren Sie mehr über uns

„Durch einen mittelständischen Mandanten, der Beratungsbedarf sowohl zur Unterstützungskasse als auch zu Pensionszusagen hatte, bekamen wir Kontakt zu Richter Pension Consulting. In einem gemeinsamen Termin mit den Herren Richter wurde der Sachstand informativ und tiefgründig besprochen und Wege für die Zukunftssicherung aufgezeigt. Wir waren sofort überzeugt, dass wir hier die richtigen Berater am Tisch hatten, und die anschließende Abwicklung war höchst professionell und zielführend. Anschließend haben wir Richter Pension Consulting gleich einem weiteren Mandanten empfohlen und auch hier wurden Probleme mit der Pensionszusage im Zusammenhang mit einem geplanten Unternehmensverkauf auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt und unser Mandant war natürlich höchst zufrieden. Wir können Richter Pension Consulting absolut empfehlen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.“

Michael Hahn
Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerkanzlei Hahn & Markert GbR

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