Aus Fluch wird Segen – Pensionszusagen bei der Unternehmensnachfolge

Pensionen im Zusammenhang mit Unternehmens­nachfolge

Wir haben uns das Ziel gesetzt, dass kein Unternehmens­verkauf oder Nachfolge an Pensions­verpflichtungen scheitern soll.

Pensionen im Zusammenhang mit Unternehmens­nachfolge

Damit Pensionsverpflichtungen Ihnen
nicht länger im Weg stehen!

Haben Sie in Ihrem Unternehmen Pensionsverpflichtungen gegenüber sich selbst und/oder Mitarbeitern? Möchten Sie Ihr Unternehmen in naher oder ferner Zukunft intern übergeben oder an einen Externen veräußern und fürchten sehr hohe Kaufpreisabzüge oder sogar, dass die Pensionsverpflichtungen zum „Deal-Breaker“ werden können?

Sehr häufig ist eine Unternehmensnachfolge sehr schwierig, wenn Pensionsverpflichtungen bestehen. Einem familieninternen Nachfolger wollen viele Unternehmer diese Last nicht aufbürden und ein externer Käufer lehnt meistens ab oder möchte einen enormen Kaufpreisabzug vornehmen. Wir zeigen Ihnen Lösungswege aus dieser Zwickmühle – nicht nur als Verkäufer, sondern auch als Käufer.

Pensionszusagen im Zusammenhang mit Unternehmens­nachfolge?

Sascha Richter
Kein Verkauf durch Pensions­verpflichtungen

Bei allen Pensionsverpflichtungen, ob gegenüber Mitarbeitern oder gegen den Unternehmer selbst, reduzieren die Pensionsrückstellungen den Ertrag des Unternehmens und damit den Unternehmenswert. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie der tatsächliche Kapitalbedarf für lebenslange Pensionszahlungen ermittelt werden soll. Welche Annahmen für den Zinssatz und die Lebenserwartung sind realistisch, um das tatsächlich benötigte Kapital für die Pensionsverpflichtung zu berechnen?

Käufer und Verkäufer haben hierzu meist sehr unterschiedliche Auffassungen! Wenn es sich um die Pensionszusage gegenüber dem Unternehmer selbst handelt, ist oft fraglich, ob im Falle einer künftigen Insolvenz des Käufers das reservierte Kapital ausreichend geschützt ist. Weiterhin kann es in bestimmten Konstellationen vorkommen, dass im Todesfall des Verkäufers nach Verkauf des Unternehmens das gesamte Restkapital im Unternehmen und somit im Zugriff des Käufers verbleibt. Diese Punkte sind dem Verkäufer häufig nicht bewusst.

Kein Verkauf oder Nachfolge
mit Pensionszusagen möglich?

Das größte Problem entsteht, wenn das Unternehmen nur wegen der Pensionsverpflichtungen nicht verkauft werden kann! Wenn sich Käufer und Verkäufer nicht einig werden und der Verkauf des Unternehmens scheitert, dann fehlt dem Unternehmer das eingeplante Kapital aus dem Verkauf seines Unternehmens.

Noch schlimmer ist vielleicht, dass er dann auch noch gezwungen ist, das Unternehmen nur zum Zwecke der Pensionszahlungen weiterzuführen. Und zwar so lange, bis der letzte Versorgungsberechtigte oder Hinterbliebene verstorben ist. Erst danach kann das Unternehmen liquidiert/aufgelöst werden. Und sollte vorher das Kapital aufgezehrt sein, muss sogar noch ein Insolvenzverfahren durchlaufen werden. Je älter der Unternehmer wird, umso stärker werden diese Verwaltung und das Insolvenzrisiko ihn und/oder seine Hinterbliebenen belasten.

Unser Lösungsansatz am Praxisbeispiel

In diesem Video erfahren Sie von einem erfolgreichen Praxisbeispiel, bei dem ein noch aktiver Geschäftsführer, 56 Jahre alt, mit einer monatlichen Pensionszusage von 3.500 Euro auf uns zukam. Der Geschäftsführer plante, sein Unternehmen entweder extern zu veräußern oder intern weiterzugeben. Durch unsere Beratung konnte die Pensionsrückstellung um über 340.000 Euro gesenkt werden, indem wir die Zusage modifizierten. Dies führte nicht nur zu einer Reduzierung der Zuführung zu den Rückstellungen, sondern auch zu einer Erhöhung des Ertrags und des Unternehmenswerts.

Sehen Sie im Video, wie unsere Lösungen zur finanziellen Optimierung Ihres Unternehmens beitragen können.

Praxisbeispiel

Pensionsberatung

Warum Richter Pension Consulting?

Der Großteil unserer Beratungen findet statt im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen. Hierbei beraten wir überwiegend auf der Seite des Verkäufers, werden aber immer häufiger auch von potenziellen Käufern mandatiert. Aus unserer Sicht darf und muss das Thema Pensionen kein Deal-Breaker sein und wir konnten bislang immer zufriedenstellende Lösungen finden!

Speziell im Bereich der Unternehmensnachfolge gibt es sehr viele individuelle Anforderungen und demgegenüber eine Vielzahl an Lösungsmöglichkeiten.

Während viele andere Berater auf einzelne Optionen fokussiert sind und auf versicherungsnahe Produkte zurückgreifen, beraten wir vollumfänglich zu Pensionsverpflichtungen und können daher alle Lösungsmöglichkeiten in Betracht ziehen.

Wir sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Unternehmens­beratungen (BDU e.V.), unter anderem im Fachverband für Unternehmensnachfolge.

Erfolgsbeispiele

Unsere Erfolge

Ein Großteil der Beratungen findet im Zusammenhang mit Unternehmens­nachfolgen statt. Hierbei wurden bereits alle denkbaren Fallkonstellationen berücksichtigt. Wir konnten bislang zahlreichen mittelständischen Unternehmen helfen, die Pensionsverpflichtungen nicht zum Deal-Breaker werden zu lassen.

  • Steigerung des Unternehmenswert

  • Entfernung von Pensionsverpflichtungen aus der Bilanz

  • Planung krisenfester Pensionsverpflichtung

  • Pensionsrückstellungen deutlich senken

  • Abwendung von drohenden Insolvenzen

  • Durchführung der gewünschten Liquidation

Wir beraten ganzheitlich

Wir betrachten Ihre Situation von allen Seiten

Je früher Sie dieses Thema angehen, umso mehr Möglichkeiten bieten sich.