Situationsbeschreibung:
Bei dem durch uns beratenen Unternehmen handelt es sich um einen vom Vater des ausscheidenden Inhabers gegründeten Handwerksbetrieb. Der Inhaber ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer und hat sich eine Pensionszusage erteilt, die somit nicht gesetzlich insolvenzgeschützt ist.
Die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz stiegen in den letzten Jahren so stark an, dass sie in 2019 trotz Saldierung mit den Vermögenswerten immer noch einen Großteil der gesamten Bilanzsumme ausmachten und maßgeblich zu einer Überschuldungssituation im Unternehmen beitrugen.
Wir wurden durch den Steuerberater hinzugezogen, da der Inhaber mittlerweile das 65. Lebensjahr erreicht hat und sein Unternehmen in 2-3 Jahren an seinen Schwiegersohn und seine Tochter übergeben möchte, um sich selbst zur Ruhe zu setzen. Dieser Zeitraum wird benötigt, da der Schwiegersohn noch seine Meisterprüfung absolvieren muss.
Aufgrund der Überschuldungssituation war dieser Plan allerdings stark gefährdet.
Unsere Hilfestellungen bzw. Lösungsansätze:
Wir führten für das Unternehmen zunächst eine Bestandsaufnahme zur Pensionszusage sowie zum Insolvenzschutz des vorhandenen Rückdeckungsvermögens durch.
Auf diesen Ergebnissen basierend wurden vertragliche sowie inhaltliche Änderungen an der Pensionszusage vorgenommen, die zu einer erheblichen Reduzierung der handelsbilanziellen Rückstellungen führten.
Somit konnte auch in diesem Unternehmen die Überschuldungsgefahr abgewandt und zusätzlich die familieninterne Nachfolge sichergestellt werden!
Fazit:
Durch lediglich gezielte Änderungen in der Pensionszusage konnte die bilanzielle Verpflichtung (Rückstellung) und somit das Sparziel für das Unternehmen erheblich reduziert werden! Eine Aufstockung der Aktivseite durch Abschluss weiterer Sparverträge ist in diesem – und erfahrungsgemäß sehr vielen anderen Fällen – nicht nötig.
Lassen Sie daher Ihre Pensionszusage von einem unabhängigen Experten prüfen!
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!